Für die, die es noch nicht wissen:
2008 Trat ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung oder wie es in Juristendeutsch schöngeschrieben wird “Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen” in Kraft bzw. es wurde gegen viele öffentliche Proteste durchgewunken.
Dieses neue Gesetz beinhaltet die Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat für 6 Monate ohne Anfangsverdacht.
Gespeichert werden:
- die Beteiligten
- der Zeitpunkt (auch die dauer)
- die Funkzelle erfasst (bei Handy)
- die Kennung der SIM-Karte (bei Handy)
- die Kennung des Telefons (IMEI-Nummer) (bei Handy)
Seit diesem Jahr nun wurde die nächste Stufe aktiv und es wird zu den bisher zu speichernden Daten noch folgendes zusätzlich von allen Internetprovidern gespeichert werden:
- zu welcher Zeit ein Nutzer wie lange und unter welcher IP-Adresse das Internet genutzt hat.
- bei einer E-Mail werden die Adressen von Absender und Empfänger gespeichert inkl. ihrer IP-Adressen und die Zeitpunkte, wann die Mail versandt und wann sie vom Server abgerufen wird.
Das so eine Eingrenzung ja nie so wirklich funktioniert, kann der interessierte Leser sich gerne ins Gedächtnis rufen vor allem wenn man sich sachen wie:
- die Telekomaffäre (die btw auch ein internetanbieter sind),
- “Mautdaten von Toll Collect nicht doch für Fahnung verwenden”
- oder so knaller wie die Daten von 80 Mio. Bürgern zum finanzieren der neuen Ausweise an die Wirtschaft zu verkaufen
Also allen ein Frohes neues Jahr und wer will Wetten das dieses Jahr mindestens ein Politiker der Regierungsparteien den Vorschlag macht, man könnte doch auch direkt alle Gespräche aufzeichnen und auch den Inhalt der eMails.
[...] der IP Adresse (die übrigens seit diesem Jahr 6 Monate rückverfolgbar für alle Behörden ist) gibt es noch bis zu 500 Kategorien in die die Suchanfragen [...]
[...] Denn die Forderung ist genauer: eine “Anpassung der Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung und Maßnahmen nach G 10″. Als ob die Befugnisse seit Januar 2009 nicht schon reichen würden. [...]
[...] wird unerwähnt gelassen das durch die Vorratsdatenspeicherung eh schon die IP-Adresse, die eMails, Telfon- und Handyanrufdaten etc. auf 6 Monate gespeichert [...]