Biometrische Vollerfassung der EU

Sonntag, 18. Januar 2009 by Gismo

Gestern hat das EU-Parlament einen Vorschlag abgesegnet der ab 28.06.2009 die Erfassung biometrischer Merkmale in Reisepässen in der gesamten EU vorsieht.

Erfasst werden dann von jedem Bürger der einen Reisepass beantrag folgende Daten:

  • 2 Fingerabdrücke
  • Lichtbild

Die Daten sind jedoch auch in nationalen Datenbanken verwendbar. Sie sind zwar “zweckgebunden für die Außensicherung der Union” aber jedem Land ist es selbst überlassen Gesetze zu schaffen, die die Verwendung dieser Daten auch für die Strafverfolgung ermöglichen.

Interessant währe mal eine juristische klarstellung was EU und nicht EU Länder mit diesen Daten dürfen oder nicht dürfen. Oder auch wie diese Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt werden sollen.

Stichwörter wie Fluggastdaten weitergabe an die USAkommen einem da in den Sinn. Oder wer hindert andere EU Länder daran bei der Ausreise (z.B: am Flughafen) die Daten nebenbei auch in die eigenen Datenbestände aufzunehmen ?

Und damit das ganze auch noch legal bleibt wird direkt der Grundstein dazu gelegt.

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