Irland und die Slovakei hatten geklagt das die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht vertöße.
[...] Nach Ansicht der irischen Regierung hätte die Richtlinie nicht auf einen Artikel des EG-Vertrages gestützt werden dürfen, der sich lediglich mit dem Funktionieren des Binnenmarktes befasst. Immerhin gehe es dabei um Ermittlung und Verfolgung von Straftaten, sodass die EU-Kommission eine andere Rechtsgrundlage hätte wählen müssen. [...] (aus Zeit Online)
Heute gab es das Urteil:
Nochmal, es ging darum das Irland bedenken hatte das die Daten zur Verfolgung von Straftaten genutzt werden und deshalb eine andere Rechtsgrundlage hätte gewählt werden müssen.
Das Gericht sagt im Endeffekt jetzt nur das die Richtlinie ja nur die Speicherung bei den Providern und Netzbetreibern regelt und nicht den Zugriff für Strafverfolgungsbehörden und Co der ja durch die Länder geregelt wird.
Was wird denn in Deutschland z.B. mit den Daten gemacht ? Knapp 9000 Abfragen pro Jahr und das bevor die ganzen Internetverbindungsdaten und eMail-Informationen gespeichert wurden.
Mit so einer Argumentation kann man jede Einschränkung der Kommunikation und der Meinungsfreiheit begründen:
“Die Daten werden ja nur bei den Firmen gespeichert. Wie die Behörden/der Staat damit umgeht ist ja Sache jedes Landes das geht uns doch nichts an.
Demnächst vom EuGH: Versammlungsverbot für auffällige Gruppen. Was auffällig ist überlassen wir jedem Land selber
Demnächst vom EuGH: “Harte Verhörmethoden” für Terroristen. Was Terroristen sind kann jedes Land frei definieren.”
Demnächst com EuGH: ……
Fire and forget oder was soll das für eine Rechtsprechung sein.