Nun ist es (erst einmal) offiziell.
Dem Blogger, bei dem die Polizei eine Hausdurchsuchung durchgeführt hat, weil er auf ein Blog verlinkt hat welches wiederum auf Wikileaks mit der Kipo-Liste verlinkt hat, ist seine Beschwerde vor dem Karlsruher Landesgericht abgewiesen worden.
Er legt nun Verfassungsbeschwerde ein und verklagt die beteiligten Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung.
Mich würde mal interessieren wie das nun zu interpretieren ist, denn eine Beschränkung ab wie viel Linktiefe man sich strafbar macht gibt es nicht. Passend dazu hat fefes Blog auch 2 Linkketten im Heise Forum ausgegraben, die das LG Karlsruhe mit Wikileaks in Verbindung bringen. Viel Spaß bei der Selbstanzeige liebes LG Karlsruhe.
Diese Rechtsprechung gefährdet das Internet an sich, da Hyperlinks eine Grundfunktion sind. Da man aber durch eine beliebig lange Kette jeden Hyperlink mit einem Illegalen Angebot in Verbindung bringen kann sind nun alle Homepagebesitzer potentiel strafbar und müssen mit einer Hausdurchsuchung rechnen ?
Weitere Raktionen findet man auf rivva.
