BND darf ohne Rechtsgrundlage abhören

Mittwoch, 18. März 2009 by Gismo

Im Inland wurden gerade die Vorlagen geschaffen das jeder PC von den Behörden verwanzt werden darf. Für das Ausland macht man es sich noch einfacher:

“Bisher hält die Bundesregierung hierfür keine gesetzliche Regelung für nötig. Begründung: Im Inland mache der BND so etwas nicht, und bei Spähaktionen im Ausland sei kein Gesetz erforderlich”

Schon praktisch. Und was gilt dann für den Deutschen der Urlaub im Ausland macht ?

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