BKA darf nicht mehr die eigenen Homepagebesucher bespitzeln

Freitag, 27. März 2009 by Gismo

Seit 2001 überwacht das BKA ihre Homepagebesucher. Nun hat das Innenministerium das ganze erst einmal auf Eis gelegt bis die rechtlichen Fragen geklärt sind.

Praktisch ist ja auch das durch das neue BKA-Gesetz sie ja sogar beweislos verdächtigen und überwachen dürfen.

Ich meine auch vor ein paar Jahren schon einmal einen Fall mit der BKA-Seite gelesen zu haben wo ein Journalist nach aufruf von Artikeln über linksextreme Gruppierungen auf der BKA-Seite eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen musste. Leider finde ich keine Links mehr dazu.

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