Na wer lacht noch? Die meisten haben vor einem halben Jahr noch geschmunzelt als Blogs und Co. angekündigt haben das neben der Vorratsdatenspeicherung von Ip, eMail-Absender/Empfänger, Handyposition, Gesprächspartner etc. pp. auch bald eMails dazugehören.
Das BGH hat gerade in einem Urteil die Hürden für die “Beschlagnahmung” von eMails so lächerlich gering gesetzt das es in nächster Zeit lustig werden kann.
Wer noch immer kein PGP benutzt. Nun wird es zeit.
Schlagworte: BGH, Vorratsdatenspeicherung
[...] werden (noch) nicht gespeichert (die Hürde wurde aber gerade sehr niedrig gesetzt um sogar auch den ganzen Inhalt und nicht nur wie im Video den Betreff zu [...]