BSI Gesetz vor der Verabschiedung

Sonntag, 31. Mai 2009 by Gismo

Fast vergessen bei den ganzen Zensursula-Diskussionen und das für und wieder von Netzsperren wird auch weiter am BSI gesetz gewerkelt.

Die allgemeine Datenerhebung auch von privaten Webseitenbetreibern zur “Gefahrenabwehr” oder “Störungsbekämpfung” wurde zwar eingeschränkt aber Behörden und Co. dürfen munter weitersammeln.

Schon bedenklich wenn ich mich verdächtig mache (gespeichert werde) wenn ich mich auf den Webseiten des BKA über links- oder rechtsextreme Gruppen informieren möchte. Sowas gehört für mich zur allgemeinen Meinungsbildung. Und nicht zum Generalverdacht.

So sollen insbesondere die in den Informationen enthaltenen E-Mail-Adressen in einem automatisierten Verfahren durch Pseudonyme ersetzt werden, um die Erstellung von Kommunikationsprofilen zu verhindern. Eine zu protokollierende “Entspseudonymisierung” dürfe aber erfolgen, wenn dies für die Weiterverarbeitung etwa bei bestätigten Verdachtsfällen hinsichtlich eines Schadprogramms oder zur Warnung der Betroffenen erforderlich sei.

Eine Filterung des Datenverkehrs an den Schnittstellen zu den IT-Netzen des Bundes und die Auswertung der Protokolldaten soll das BSI weiter im Einklang mit dem ursprünglichen Entwurf durch eine weitgehend automatisierte Suche nach technischen Schadfunktionen ohne richterliche Anordnung durchführen.

Wenn man diesen Satz mal betrachtet lese ich folgendes:

  • die Daten werden Pseudonymisiert gespeichert und nicht mit z.B. Klartextemailadressen
  • es müssen aber Informationen mitgespeichert werden die eine Entspseudonymisierung ermöglichen
  • Behörden dürfen nachwievor alles speichern

Also im großen und ganzen nichts anders als vorher oder seh ich das falsch ?

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1 Kommentar zu „BSI Gesetz vor der Verabschiedung“

  1. [...] BSI Gesetz vor der Verabschiedung – Kommentar: Nicht nur Zensursula macht aufmerksam, es gibt noch mehr Gesetze, die bedenklich [...]

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