Ein schöner Artikel von Twister der die ganze Argumentation daß das Internet ein rechtsfreier Raum sei mal deutlich wiederlegt.
Absolut lesenswert.
Ein schöner Artikel von Twister der die ganze Argumentation daß das Internet ein rechtsfreier Raum sei mal deutlich wiederlegt.
Absolut lesenswert.
Ein Gutachten von Felix Freiling für das Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren gegen die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten führt die Gefahren der 6 Monatigen Vorratsdatenspeicherung auf.
Durch die gespeicherten Daten sei eine lückenlose Überwachung der Bürger möglich.
Die CDU/SPD in Schleswig-Holstein setzt die “gute Tradition” der Zensursula fort und bastelt sich, obwohl die Vorratsdatenspeicherung immer noch vom Verfassungsgericht geprüft wird, die Gesetze selber um die Daten auch so benutzen zu können.
So wie ich das verstehe sogar ohne Richter dazwischen. Also “nach Ermessen” oder wie man sonnst “zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person” nennen will.
Zweierlei Maß führt die Zeit an wenn es um Online und Offline Medium geht.
Anscheinend nehmen sie die Zielgruppenorientierung “etwas” zu genau um auflage zu machen.
Wer nimmt dem BKA überhaupt noch Statistiken ab?
- BKA fälscht Beweise mit Update
- BKA Internetsperren sind Wirksam
Nachdem sie ja geschafft haben das sie weiterspeichern dürfen muss das ganze ja nun auch begründet werden. Kostet schließlich Geld sowas.
Schöner Vergleich den ich Heute irgendwo gelesen hatte ist folgender:
Sie sehen sich eine NPD Demo an um sich eine Meinung zu bilden ob die wirklich so durch den Wind sind wie alle ihre Bekannten sagen. Sie stehen am Rand und mustern das “Spektakel” aus sicherer Distanz da kommt die Polizei vorbei und nimmt ihre Personalien auf und überprüft sie erst einmal mit ihrem Fahndungscomputer und legt ihre Daten erst mal in der NPD Akte ab.
Schöne Welt oder?
Alle bauen sich eine “Cyberwartruppe” und wollen Hacker einstellen die für das jeweilige Land hacken. Und zwar offensiv nicht defensiv.
Klingt für mich fast so wie Freibeuterei..
Kaperbriefe fürs Internet oder wie muss man sich das vorstellen? Interessant dürfte es werden wenn Deutschland auch offiziell sein Cyberwarprogramm ankündigt.
UPDATE:
Deutschland hat schon eins *g*
Hat mal wer lust den rechtlichen Rahmen zu prüfen in wie weit die Mitarbeiter der Bundeswehr sich des hackens strafbar mache?
Mal ein erheiternder Artikel der trotzdem klarmacht warum anscheinend viele sich von unserer Regierung nicht kompetent vertreten fühlen.
Auch sehr schön von Isotopp wie viele Menschen heute mit der aktuellen Technik leben. Und auch nochmal in anderer Form auf den Artikel hier auf der Seite “Off the Grid“ verwiesen der in eine ähnliche Richtung geht.
Frankreich hat es versucht und ist am Verfassungsgericht gescheitert.
England wollte es auch und hat die Pläne verworfen.
Also müssen wir das in Deutschland trotzdem auch mal versuchen?
Lernresistenz scheint mittlerweile ein Einstellungskriterium bei den großen Parteien zu sein.
Schon lustig wenn CDUler sich das aktuelle Wahlprogramm der CDU von der Seite holen müssen die sie am liebsten Sperren würden.
In Irland wurden 4 Laptops gestohlen die 75.000 Kundendaten einer Bank enthalten.
Die Daten waren mal wieder nicht verschlüsselt. Eigentlich würden ja alle Daten in dieser Bank verschlüsselt. Bei den laptops habe man das aber wohl vergessen.
Aber es bestünde kein Grund zur Sorge: Der Zugriff auf die Daten sei mit Benutzernamen und Kennwort “geschützt”.
Das ist bestimmt sehr sicher.
Und wieder zeigt sich was die CDU (und auch FDP) von unserem Verfassungsgericht halten. “Nerviges Beiwerk” oder ähnliches dürfte da in den Korridoren bei den Parteien rumschwirren.
Das Verfassungsgericht hatte ein pauschales scannen von Fahrzeugnummernschildern und automatischen elektronischen Abgleich verboten. Da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen ist. In Hessen werden auf “gut Glück” an öffentlichen Strassen alle Autos aufgenommen und die Nummernschilder abgeglichen. Könnt ja ein Straftäter vorbeifahren.
Als einfaches Beispiel: Die Polizei stellt sich an den Eingang einer Fußgängerzone und führt bei jedem der rein oder raus will erstmal einen Abgleich der Personalien mit den Fahndungscomputern durch. Ohne einen konkreten Anlass zu Haben.
Jetzt wollen die aber unbedingt die Nummernschildscanner weiterverwenden (haben ja bestimmt auch ne Stange geld gekostet) und basteln sich ihr eigenes Gesetz damit sie es doch dürfen. Weshalb verbietet das Verfassungsgericht das denn? Aus Spaß?
Aber wenn wir schon Zensur haben kann man ja auch mal die freie Bewegung der Bürger einschränken. Wenn man das lang genug macht hat man bestimtm auch mal einen Zufallstreffer und kann die Maßnahme begründen…..