Auch wenn es nur indirekt mit Netzfreiheit zu tun hat mal eine kurze Info hierzu:
(Ich weis das ich mich auf ganz dünnem Eis bewege da ich absolut 0 jusristisiches Grundwissen habe. Wenn ich falsch liege meldet euch bitte.)
Wer ein Terrorcamp besucht, oder Bombenbauanleitungen im Netz veröffentlicht (TNT) wird mit bis zu 3-10 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
Zum Vergleich mal andere Strafbestände die ich, ohne jegliches juristisches Wissen, gegoogelt hab:
- § 177a abc Kampfmittel herstellen 1-10 Jahre
- § 307 herbeiführen einer Atomaren Explosion 1-10 Jahre
- § 184b Kinderpornografie 3 Monate bis zu 5 Jahre
- § 177 Vergewaltigung 2 – 15 Jahre
- § 249 schwerer Raub mindestens 3 Jahre
- § 211 Mord 15 Jahre
Keine Ahnung ob diese Liste noch wem Bauchschmerzen macht. mir schon.
Das einstellen von Bombenbauanleitungen (was eh schon eine sehr schwammige Formulierung ist.. Man kann auch einen “Sprengkörper” mit Wunderkerzen und einer Glasflasche herstellen, oder einem China Böller D und einem Metallrohr.. Jaja Jugendsünden
) und Terrorcamps (ok das beinhaltet schon eine Form von Vorsatz) wird schlimmer bewertet als die momentan überall diskutierte Kinderpornografie oder weniger als Vergewaltigung oder das auslösen einer atomaren Explosion (passiert ja so oft ausversehen)
Zu dem Begriff “Kinderpornografie” gibt es nebenbei auch noch eine Interessante, leider nicht so öffentliche Diskussion. Falls wer noch mehr zu der Diskussion über die Wortwahl zu dem Thema des “dokumentierten Kindesmissbrauch” hat bitte schicken.
Schlagworte: Anti-Terror-Paragraph