Provider müssen IP-Adressen nicht rausgeben

Mittwoch, 10. Juni 2009 by Gismo

Zumindest an Privatunternehmen. So hat ein Gericht entschieden.

Konkret geht es hierbei darum das ein Rechteinhaber die IP-Adresse einer Person haben wollte, die einen Film in einer Tauschbörse bereitgestellt hat. Das Gericht hat aber entschieden das IP-Adressen nur im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert wurden und nicht als Verkehrsdaten nach §96 des Telekommunikationsgesetzes.

So ist es auch schon vor der Vorratsdatenspeicherung bei Flatratnutzern eigentlich gewesen. IP-Adressen müssen nicht zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Vor der Vorratsdatenspeicherung wurde das trotzdem immer schon getan. Interessant ist daß das erste mal ein Richter in einem konkreten Fall auch so entscheidet. (mir ist zumindest kein weiterer Fall bekannt)

Die Frage ist halt nur wie viele Tage es dauert bis das ganze Urteil wieder gekippt wird….

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