Und ein weiterer Irrsinn der Verwertungsgesellschaften rund um den Globus.
Die ASCAP (~Gema) in den USA klagen gerade ein,
dass auf Handys abgespielte Klingeltöne eine öffentliche Aufführung und damit vergütungspflichtig seien
Also die kassieren für den Download des Klingeltons und wollen dann für jede “öffentliche Aufführung” (ein Anruf) eine Gebühr.
(wobei sich wirklich von der GEZ unterscheiden tut sich das Modell nicht wirklich)
Der Patentinhaber der Martinshorn-Melodie währe reich bei diesem Gebührenmodell.
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