Unsere Daten für die USA

Dienstag, 7. Juli 2009 by Gismo

Neben den Sperrplänen tut unsere regierende Kaste momentan auch einiges andere um die Rechte seiner Bürger aufzuweichen.

Vor ein paar Tagen hat der Bundestag das Gesetz zur “Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität” beschlossen.

Klingt erst mal wichtig. Ist es auch für die USA. Das Gesetz erlaubt die Weitergabe sensibler personenbezogener Informationen über Deutsche an die US-Behörden wie z.B. Zugriff auf alle deutschen, behördlichen DNA und Fingerabdruck-Datenbanken.

Natürlich nur bei “schwerwiegenden” Straftaten oder terroristisch verdächtigen. Schwerwiegend ist aber nicht näher definiert ist also imho Einschätzung/Definition der jeweiligen Beamten/Gerichte/der USA.

Eine Auflage zum Datenschutz und Speicherungsfristen gibt es nicht. Was bedeutet das die Datensätze wahrscheinlich für immer gespeichert werden. bestes Beispiel ist die NTCT Liste der USA von der es so gut wie unmöglich ist wieder gelöscht zu werden.

Und wenn es “besonders relevant” ist werden auch Daten wie diese übertragen:

  • die Rasse
  • ethnische Herkunft
  • politische Anschauungen
  • religiöse oder sonstige Überzeugungen
  • die Mitgliedschaft in Gewerkschaften
  • die Gesundheit
  • das Sexualleben

Ironischerweise gab es einen Tag vorher folgende Nachricht: Bundestag verabschiedet Datenschutzreform

Klar da ging es um Adresshandel und die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte.

Die “Reform” kann man kaum als solche bezeichnen, da fast alle Punkte die für den Verbraucher gut gewesen währen gestrichen wurden.

Aber schon scheinheilig so zu tun die persönlichen Daten der Bürger  schützen zu wollen, in dem es eine Datenschutzreform gibt und am nächsten Tag das Tor nach draußen so weit aufzureißen das deutlich sensiblere Daten als Adressen und Einkommen mehr oder weniger frei verteilt werden.

Zum nachdenken mal eine Beschreibung was mit Daten der Behörden in den USA passiert (natürlich weis ich nicht ob das DNA und Fingerabdrücke einschließt aber warum nicht):

In den USA werden die Behördenakten als “öffentliches Eigentum” gesehen, auf die jeder Zugriff hat. [Quelle]

Aber wozu braucht man schon Privatsphäre und das recht auf informationelle Selbstbestimmung.

NACHTRAG:

Hier gibt es den Entwurf als PDF.

Besonders schön sind auf Seite 2 die Punkte C,D und E.

  • Alternativen gibt’s nicht
  • Kosten tut das nix
  • und die Milch wird auch nicht teurer.

Auch schön ist auf Seite 8 zu §3:

Das Abkommen sieht vor, dass personenbezogene Daten, die eine Vertragspartei nach dem Abkommen erhalten hat, mit Zustimmung der übermittelnden Vertragspartei auch zu anderen Zwecken verarbeitet (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d) und an Dritte weitergegeben werden dürfen

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2 Kommentare zu „Unsere Daten für die USA“

  1. Bernhard sagt:

    Es wird wirklich nichts getan um wenigstens sensible Daten der Bürger zu schützen, ganz im Gegenteil, es wird Wirtschaft und staatlichen Einrichtungen immer einfacher gemacht, oft auch mit schwammigen Formulierungen, an dieselbigen zu gelangen.

  2. [...] die Daten in den unzähligen Datenbanken der amerikanischen Behörden versinken und garantiert auch nach den angepeilten 5 Jahren dort anzufinden sind dürfte jedem klar [...]

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