BKA: Wer andere DNS Server benutzt macht sich Strafbar
Donnerstag, 20. August 2009 by Gismo
Mehr oder weniger ist das der Inhalt eines Interviews mit dem Präsidenten des BKA.
Mal davon abgesehen das SPD und CDU auch eigene DNS Server betreiben ein schlechter Scherz, da jedes halbwegs große Unternehmen/Organisation auch eigene DNS Server verwendet.
Schlagworte: BKA, DNS
Dieser Beitrag wurde vor am Donnerstag, 20. August 2009 um 07:00 Uhr veröffentlicht und unter Netzfreiheit gespeichert. Sie können Kommentare zu diesem Eintrag über den RSS-2.0-Feed verfolgen.
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Das ist auf keinen Fall Inhalt des Interviews. Schweinerei ist die Überschrift die heise diesem Artikel vorangesetzt hat.
So wie die Sache im ersten Absatz dargestellt wird, hat er Ziercke lediglich gesagt, dass ein wegen Besitz von Kinderpornographie vor Gericht stehender, der argumentiert, es hätte sich um einen Zufallsfund gehandelt, vom Richter möglicherweise gefragt werden könnte, warum er einen alternativen DNS Server verwenden, und sofern er darauf keine zufriedenstellende Antwort geben kann, der Richter das Zufall-Argument möglicherweise als unglaubwürdig einstufen wird.
Das ist noch nicht mal eine wertende Aussage – man muss sich lediglich fragen, ob man sich selber vorstellen könnte, dass irgendein Richter irgendwann einmal vielleicht so denken könnte. Wenn die Antwort ja ist, es könnte so einen Richter geben, dann ist die Aussage von Herrn Ziercke zu 100% richtig.
Er sagt laut dem Heise Artikel:
“Logisch sei dabei, dass jede Umgehung des Stopp-Schildes eventuell bei späteren strafrechtlichen Ermittlungen festgestellt und damit der Vorsatz des Besitzverschaffens von Kinderpornos nachweisbar werden könne.”
Das verstehe ich so das jedem der einen anderen DNS Server verwendet erstmal Vorsatz unterstellt wird. (ok.. werden könne)
Aber warum sollte ich mich verdächtig machen bzw sollte es zu meinen ungunsten ausgelegt werden wenn ich nicht den offiziellen sondern den Opendns-Server verwende? Mir fehlt da die Unschuldsvermutung.
Außerdem:
- Wie wollen Sie das umgehen des Schildes feststellen wenn doch laut Ursula von der Leyen und dem BKA gar nichts gespeichert wird?
Das steht im direkten Widerspruch zu der Aussage daß das Aufrufen einer Stoppseite (absichtlich wie unabsichtlich) nicht Strafbar sein wird.
MFG Jascha