Leistungsschutzrecht – Für wen denn eigentlich?

Donnerstag, 19. November 2009 by Gismo

Seit Tagen geistert das Thema eines Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage durch die Medien. (und man beachte hier das nicht vom Leistungsschutzrecht der Journalisten geredet wird!)

Worum geht es hier?

Kurze Antwort: Die Verlage beklagen sich das Seiten wie Google oder GoogleNews z.T. eine ganze Menge Besucher auf ihre Seiten bringen und dabei sogar selbst noch Werbeeinnahmen machen.

Längere Antwort: Online-Zeitungsartikel werden in Suchseiten und Newsaggregatoren aufgelistet und erscheinen bei Suchanfragen. Meistens wird dann der erste Absatz des Artikels gezeigt und ein Link zum Orginalartikel gesetzt über den der Benutzer zum ganzen Artikel kommt.

Einige Unternehmen verdienen so auch über Werbung etwas Geld, indem Sie in Ihrer Suchmaschine Werbung schalten und zusammen mit den Ergebnissen präsentieren. Davon wollen die Verlage auch einen Teil.

Es wird von Diebstahl und dreistem kopieren geredet. Vergessen wird aber immer das entscheidene Detail das diese Seiten nichts klauen sondern im Gegensatz mehr Besucher auf die Orginalartikleseite lotsen, was dann dem Hersteller dieses Artikels wiederum auch Geld einbringt wenn dieser Werbung geschaltet hat.

Auch wird weggelassen das die Verlage sich ohne Probleme davor Schützen können in solche Suchindexe aufgenommen zu werden. Dafür gibt es eine Möglichkeit die kein Geld kostet und ca 5 sek. Arbeit bedeutet. (Robots.txt) Aber das wollen die natürlich nicht tun dann würden ja weniger Besucher auf die Homepage kommen.

Es gibt verschiedene Ideen der Verlage wie sie ihre Artikel schützen wollen. Von einer neuen Gema für Wörter wird geredet oder Pauschalabgaben usw. Jede “Idee” seltsamer wie als die vorherige.

Aber das haben wir davon. Abwrackprämie und Bankenrettungen haben es Vorgemacht. Die Verlage verschlafen seit Jahren den teschnischen Wandel und behandeln ihre Onlinezeitungen noch wie das Medium auf Papier. Versuchen hirnrissige Bezahlsysteme in denen ein einziger Onlineartikel mehr kosten soll als die ganze Tageszeitung am Kiosk.

Also schreit man laut nach Vater Staat er soll es richten.

Die Konsequenzen eines solchen Leistungsschutzrechts für Verlage sind unabsehbar. Blogger könnten z.B: niemals mehr (wie hier ja auch) von Quellen zitieren, die dieser neuen Gema angehören.

Die einzige Alternative sollte es zu so einem Leistungsschutzrecht kommen ist dann halt nur noch ausländische Quellen zu zitieren und für Google und Co diese Verlage aus dem Suchindex zu werfen. So oder so kann der  Schuss für die Verlage nur nach hinten losgehen.

Ist zumindest meine Meinung.

Und warum das Merkel auf einmal meint daß das partielle zitieren von Zeitungsartikeln die Meinungsfreiheit einschränkt erschließt sich mir leider absolut nicht.

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