Unser neuer Bundesinnenminister verteidigt das BKA-Gesetz und die Online- , sowie Telekommunikationsüberwachung und vergleicht dabei das BKA-Gesetz mit Fußball
“Wenn mehr Fußball gespielt wird, braucht man mehr gelbe und rote Karten”
Ich habe schon direkt ein Problem mit dem Vergleich. Eine gelbe Karte ist eine direkte Bestrafung (Verurteilung) eines Spielers für ein Foul (Vergehen).
Eine Wohnraum/Internet/Telefonüberwachung ist keine Bestrafung sondern ein Grundrechtseingriff ohne den Betroffenen darüber zu informieren um evtl. eine Straftat aufzudecken.
Dann werden Zahlen genannt die die geringe Nutzung dieser Grundrechtseingriffe zeigen soll.
[...] über 140 Millionen Festnetz- und Mobiltelefonanschlüssen und mehr als 43 Millionen Erwachsenen ab 14 Jahren, die online sind, seien 5300 Verfahren sehr maßvoll.
Auch hier hab ich ein kleines Problem:
Seit wann ist man ab 14 Erwachsen? Gefühlt bekommen die meisten 20 Jährigen noch Jugendstrafrecht weil sie “eine schwere Kindheit” hatten.
140 Millionen Anschlüsse geteilt durch 43 Millionen “Erwachsene” bedeutet ~3 Handys/Telefonanschlüsse pro Einwohner.
Ok viele die ich kenne haben Festnetz und Handy, zieht man dann die 14-18 Jährigen ab die das Festnetz ihrer Eltern benutzen und nur ein eigenes Handy haben würde das sogar bedeuten das (bei geschätzten 3 Mio. 14-18 Jährigen) das jeder 3.5 Anschlüsse hat. Find ich seltsam.
Bei 20 Mio Verheirateten fallen nochmal 10 Mio weg. Macht 4.6 Anschlüsse pro Person.
Gut man muss jetzt noch an die Firmenhandys denken aber andererseits welcher Schwerverbrecher ist so Dumm und wickelt seine kriminelle Kommunikation über ein Firmenhandy ab.
Ich denke mein Punkt ist klar.