Was darf das BKA

Was darf das BKA Seit dem 12.11.2008 ?

  • die präventive Telekommunikationsüberwachung einschließlich Abhören der Internet-Telefonie sowie zum großen Späh- und Lauschangriff auf Wohnräume mit winzigen Kameras und Wanzen.
  • Abfragen der Verbindungsdaten seit 2008 alle Handy Verbindungsdaten inkl. Ort, Zeit, Gegenstellen und seit 2009 inklusive eMaildaten und IP Adressen
  • Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.
  • Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind.

Anmerkung zu dem letzten Punkt von netzfreiheit.de:

Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten haben KEIN Schweigerecht mehr!


Allgemein hab ich das Gefühl wenn man sich als nichtjurist das neue Gesetz durchließt es ein Freifahrtschein ist.

§ 20g Besondere Mittel der Datenerhebung

besagt das alle Überwachungsmaßnahmen die ja “Besondere Mittel der Datenerhebung” sind auch angewand werden dürfen wenn

“[...] entsprechend den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes über die dort bezeichnete Person zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist”

Was ich wiedreum so interpretiere und bestimmt auch gerne so interpretiert wird: “Wenn wir glauben er ist Terrorist dürfen wir das” Keine Beweise nix!

Denn sobald man ein vermeindlicher Terrorist ist, ist automatisch Gefahr im Verzug und es besteht Gefahr für Leib und Leben und die Sicherheit des Staates.