Schon fast zu spät aber dennoch eine Interessante Nachricht:
Die TAZ hat sich des Akkreditierungsvorgangs ihrer Journalisten für die Leichtathletik-Weltmeisterschaft widersetzt. Der Grund ist eine Überprüfung der Journalisten, wie sie sonnst nur Schwerverbrecher über sich ergehen lassen müssen.
Die Journalisten sollen zu den üblichen Personenauskünften noch ein weiteres Formular unterschreiben: “Einverständniserklärung zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung”
Dieses Formular bewirkt folgendes:
“… die Ordnungsbehörden und die Polizei personenbezogene Daten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs übermitteln können, soweit das erforderlich ist oder der Auskunftsbegehrende (das BOC; d. Red.) ein berechtigtes Interesse geltend macht (…).
Das BOC stellt umgehend eine Anfrage beim Polizeipräsidenten in Berlin (Landeskriminalamt 574) “über Erkenntnisse” zur Person. Folgende Datensammlungen der Polizei werden genutzt zum Personencheck: das Landesdatensystem POLIKS, das Informationssystem Polizei INPOL, INPOL neu – das ist eine bundesweite Staatsschutzdatei, Dateien des polizeilichen Staatsschutzes Berlin, die Datei “Gewalttäter Sport” sowie “vergleichbare Datensammlungen der Polizei des Bundes und der Länder”, wie es heißt. Doch damit nicht genug. Der Antragsteller muss auch noch einwilligen, “dass durch das LKA 574 eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes Berlin” erfolgt. Eingebunden sind darüber hinaus der Verfassungsschutz der Länder und des Bundes sowie der Bundesnachrichtendienst.”
Hut ab für die TAZ die Notbremse zu ziehen und sich diese Grundrechtseingriffe nicht gefallen zu lassen.
Datenschützer sind übrigens auch der Meinung das diese Art der Akkreditierung rechtswiedrig ist.