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BGH vereinfacht eMailüberwachung

Dienstag, 12. Mai 2009 by Gismo

Na wer lacht noch? Die meisten haben vor einem halben Jahr noch geschmunzelt als Blogs und Co. angekündigt haben das neben der Vorratsdatenspeicherung von Ip, eMail-Absender/Empfänger, Handyposition, Gesprächspartner etc. pp. auch bald eMails  dazugehören.

Das BGH hat gerade in einem Urteil die Hürden für die “Beschlagnahmung” von eMails so lächerlich gering gesetzt das es in nächster Zeit lustig werden kann.

Wer noch immer kein PGP benutzt. Nun wird es zeit.