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BSI Gesetz ist durch

Freitag, 24. Juli 2009 by Gismo

Ach ja:

Neben der Internetzensur ist auch noch das BSI Gesetz (“Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes” ) durchgewunken worden.

Dieses Gesetz erlaubt dem BSI die bei der Online-Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltungseinrichtungen des Bundes anfallenden Daten unbegrenzt speichern.

Sachen wie eMailadressen werden zwar Pseudonymisiert aber es ist auch eine “Entpseudonymisierung” erlaubt wenn dies für bestätigte Verdachtsfälle oder zur Warnung von Personen geschieht. Eine “Entpseudonymisierung” ist aber imho eh nur möglich wenn man eh alles irgendwo im Klartext speichert oder die Änderungen logt.

Also ist diese Einschränkung nur ein sehr schlechter Scherz.

Noch ein Grund mehr niemals Online mit einer Behörde zu kommunizieren.

Hab ich schon erwähnt das die Daten unbegrenzt gespeichert werden? Zusammen mit der neuen Stasi Zentralüberwachungsbehörde in Köln werden die Daten bestimmt gut gegen unerlaubte zugriffe gesperrt.

BSI Gesetz vor der Verabschiedung

Sonntag, 31. Mai 2009 by Gismo

Fast vergessen bei den ganzen Zensursula-Diskussionen und das für und wieder von Netzsperren wird auch weiter am BSI gesetz gewerkelt.

Die allgemeine Datenerhebung auch von privaten Webseitenbetreibern zur “Gefahrenabwehr” oder “Störungsbekämpfung” wurde zwar eingeschränkt aber Behörden und Co. dürfen munter weitersammeln.

Schon bedenklich wenn ich mich verdächtig mache (gespeichert werde) wenn ich mich auf den Webseiten des BKA über links- oder rechtsextreme Gruppen informieren möchte. Sowas gehört für mich zur allgemeinen Meinungsbildung. Und nicht zum Generalverdacht.

So sollen insbesondere die in den Informationen enthaltenen E-Mail-Adressen in einem automatisierten Verfahren durch Pseudonyme ersetzt werden, um die Erstellung von Kommunikationsprofilen zu verhindern. Eine zu protokollierende “Entspseudonymisierung” dürfe aber erfolgen, wenn dies für die Weiterverarbeitung etwa bei bestätigten Verdachtsfällen hinsichtlich eines Schadprogramms oder zur Warnung der Betroffenen erforderlich sei.

Eine Filterung des Datenverkehrs an den Schnittstellen zu den IT-Netzen des Bundes und die Auswertung der Protokolldaten soll das BSI weiter im Einklang mit dem ursprünglichen Entwurf durch eine weitgehend automatisierte Suche nach technischen Schadfunktionen ohne richterliche Anordnung durchführen.

Wenn man diesen Satz mal betrachtet lese ich folgendes:

  • die Daten werden Pseudonymisiert gespeichert und nicht mit z.B. Klartextemailadressen
  • es müssen aber Informationen mitgespeichert werden die eine Entspseudonymisierung ermöglichen
  • Behörden dürfen nachwievor alles speichern

Also im großen und ganzen nichts anders als vorher oder seh ich das falsch ?