Artikel-Schlagworte: „Datenbanken“

Wer weis was

Freitag, 21. August 2009 by Gismo

Wer mal einen groben Überblick bekommen möchte was alles mittlerweile schon von einem gespeichert wird und was damit gemacht wird kann sich im Piratenwiki sehr gut Informieren.

Was über uns gespeichert wird.

Beim Bundeskriminalamt geführte „Gewalttäter“- und andere Dateien

Sonntag, 2. August 2009 by Gismo

Wer schon immer mal wissen wollte was es alles für behördliche Datenbanken bei uns gibt kann sich die Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken “Beim Bundeskriminalamt geführte „Gewalttäter“- und andere Dateien” zu gemüte führen.

Sehr schön ist die eigene Unkenntniss der eigenen Daten. Im Dokument finden sich so Perlen wie:

F: Wie viele dieser Personen sind rechtskräftig wegen einer Gewalttat verurteilt?

A: Die Datei ist nicht daraufhin auswertbar, wie viele in ihr erfasste Personen rechtskräftig verurteilt worden sind.

F: Kann die Bundesregierung nachvollziehen, wie oft seit Einrichtung der Dateien insgesamt auf diese zugegriffenwurde bzw. Datenaus diesen Dateien abgefragt worden sind (bitte ggf. auch Angaben zu den abfragenden Stellen machen und nach den vorgenannten Dateien differenzieren)?

A: Nein. Diese Angaben sind nicht von der Protokollierung in dem beim BKA geführten INPOL-Zentralsystem umfasst. Aufgrund der parallelen Datenhaltung bei allen INPOL-Teilnehmern werden Abfragen der Länder nur in deren jeweiligem Landessystem nachgehalten.

F: Wie viele Anträge auf Löschung oder Berichtigung aus den genannten Dateien sind seit ihrer Einrichtung gestellt worden, und wie wurden diese  beschieden (bitte für jede Datei einzeln angeben und nach einzelnen Jahren untergliedern)?

A: BKA und Bundespolizei (BPOL) führen keine dateibezogenen Statistiken für Anträge auf Löschung und Berichtigung aus Dateien

Grund für die Aufnahme in die Datei inenre Sicherheit (S.10):
“Aufnahme in die Datei finden Daten von sonstigen Personen, bei denen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (§ 8 Absatz 5 BKAG)”

Also ich lese da folgendes:

  • es gibt eine menge Datenbanken (ich hab bei 200 aufgehört zu zählen eine komplette(?) Auflistung findet man am Ende vom PDF.
  • Änderungen, Löschungen und Zugriffe werden nicht nachvollziehbar festgehalten.
  • Die Wirksamkeit der Datenbanken ist unbekannt.
  • Eine Überprüfung der Daten, ob diese auch rechtens sind findet nicht durch eine weitere Instanz statt. (Punkt 14 und 15)
  • Die Datei Innere Sicherheit scheint für alle zu gelten. Täter wie Opfer oder potentielle Täter. Aber auch Brieffreunde von Leuten auf dieser Liste (17a)