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Lobbysieg der Datenhändler

Donnerstag, 28. Mai 2009 by Gismo

Und wieder einmal war die Lobbypolitik mehr Wert als das Volk. Bzw. wirtschaftliche Interessen wichtiger.

Das neue Datenschutzgesetz hatte vorgesehen, das jede Firma die einen (z.B. gekauften) Adressdatensatz für Werbung benutzen wollte eine Erlaubnis der entsprechenden Person einholen sollte. Ein so genanntes Opt-In Verfahren.

Das währe natürlich sehr umständlich geworden und hätte den florierenden Adressdatenhandel sehr eingeschränkt. Da das natürlich nicht sein kann und jeder Bürger schließlich das Grundrecht auf unerwünschte Werbung hat, wurde das ganze nun erstmal gekippt. Danke!

Währe ja mal was wirklich schönes gewesen nur wirklich die Werbung zu bekommenm, die man auch will.