Artikel-Schlagworte: „Datenweitergabe“

Unsere Daten für die USA

Dienstag, 7. Juli 2009 by Gismo

Neben den Sperrplänen tut unsere regierende Kaste momentan auch einiges andere um die Rechte seiner Bürger aufzuweichen.

Vor ein paar Tagen hat der Bundestag das Gesetz zur “Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität” beschlossen.

Klingt erst mal wichtig. Ist es auch für die USA. Das Gesetz erlaubt die Weitergabe sensibler personenbezogener Informationen über Deutsche an die US-Behörden wie z.B. Zugriff auf alle deutschen, behördlichen DNA und Fingerabdruck-Datenbanken.

Natürlich nur bei “schwerwiegenden” Straftaten oder terroristisch verdächtigen. Schwerwiegend ist aber nicht näher definiert ist also imho Einschätzung/Definition der jeweiligen Beamten/Gerichte/der USA.

Eine Auflage zum Datenschutz und Speicherungsfristen gibt es nicht. Was bedeutet das die Datensätze wahrscheinlich für immer gespeichert werden. bestes Beispiel ist die NTCT Liste der USA von der es so gut wie unmöglich ist wieder gelöscht zu werden.

Und wenn es “besonders relevant” ist werden auch Daten wie diese übertragen:

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Verfassungsklage gegen Datenweitergabe an Drittstaaten

Donnerstag, 7. Mai 2009 by Gismo

Es wird momentan vom Verfassungsgericht eine Verfassungsklage geprüft die gegen das umsetzen der Cybercrime Convention.

Das Bundesverfassungsgericht soll laut Beschwerde nun die deutsche Zusammenarbeit mit Staaten ohne gleichwertigen Grundrechtsschutz verbieten.

Yay! Keine Daten für die USA.. Oh moment.. Ich denke ich bin einer von wenigen der den Grundrechtsschutz der USA für unzureichend hält.

Wieso redet der jetzt eigentlich von den USA mag sich der ein oder andere Fragen: Die sitzen auch im Europarat und haben die Cybercrime Convention unterschrieben.

Tja USA = Europa. Ich glaub da hab ich irgendwann in Geografie geschlafen oder mein Atlas war zu alt und der Kontinentaldrift ging in den letzten Jahren noch deutlich weiter.

Aber wir bauen in Deutschland ja auch gerade unsere Grundrechte ab um dann wieder mit der USA tauschen zu dürfen. Das entscheidende Wort ist nämlich “gleichwertige”. Jetzt ergeben die ganzen Irrungen und Wirrungen der letzten Monate unserer Politiker doch irgendwie Sinn.

Die Qualität des Grundrechtschutz steht nämlich nicht zur Debatte nur die Gleichwertigkeit. ;)