Und wieder will die Regierung die Vorratsdatenspeicherung auch für die normale Strafverfolgung verwenden. Und auch direkt die Quellen-TKÜ (abgreifen der Daten vor der Verschlüsselung = Verwanzen von PC’s mit Hilfe eines (Bundes-)Trojaners) erlauben.
Ein entsprechender Entwurf zur Gesetzesänderung liegt auch schon vor. Erst sollte die Änderung innerhalb weniger Wochen über die Bühne gehen (stand 21.03.2009) aber nun doch erst etwas später erfolgen (stand 22.03.2009)
