… ist laut dem Verfassungsgericht Zulässig.
Es wurde entschieden das die überprüfung von 22Mio. Kundendaten keine Rasterfahndung sei. Achsooo. Bei 80Mio. dann ja oder auch nicht ? Wo ist die Grenze ?
… ist laut dem Verfassungsgericht Zulässig.
Es wurde entschieden das die überprüfung von 22Mio. Kundendaten keine Rasterfahndung sei. Achsooo. Bei 80Mio. dann ja oder auch nicht ? Wo ist die Grenze ?
Nach dem 9/11 hat das BKA sich mal eben Millionen von Kundendaten zur Rasterfahndung von der Telekom geben lassen.
“Um Schläfer zu finden”. Wie auch immer das funktionieren soll. Das tolle an einem Schläfer, so wie ich das versteh, ist das er einen (1.) Anruf bekommt und dann autark agiert. Also nützen da Telekommunikationsdaten gar nix.
Und 2001 gab es auch noch nicht wie Heute eine verdachtslose Aufzeichnung der Internetaktivitäten der Nutzer (IP-Adresse, eMail), welche dann etwaige Bombenbauanleitungsseitenbesucher hätte aufdecken können.
Anscheinend nicht der einzige Fall bei dem das BKA und der Verfassungsschutz sich bei der Telekom Unterstützung ohne richterliche Beschlüsse holen.
Das BKA dementiert natürlich.