Artikel-Schlagworte: „Vorratsdatenspeicherung“

Lückenlose Überwachung

Montag, 29. Juni 2009 by Gismo

Ein Gutachten von Felix Freiling für das Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren gegen die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten führt die Gefahren der 6 Monatigen Vorratsdatenspeicherung auf.

Durch die gespeicherten Daten sei eine lückenlose Überwachung der Bürger möglich.

Die CDU/SPD in Schleswig-Holstein setzt die “gute Tradition” der Zensursula fort und bastelt sich, obwohl die Vorratsdatenspeicherung immer noch  vom Verfassungsgericht geprüft wird, die Gesetze selber um die Daten auch so benutzen zu können.

So wie ich das verstehe sogar ohne Richter dazwischen. Also “nach Ermessen” oder wie man sonnst “zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person” nennen will.

Provider müssen IP-Adressen nicht rausgeben

Mittwoch, 10. Juni 2009 by Gismo

Zumindest an Privatunternehmen. So hat ein Gericht entschieden.

Konkret geht es hierbei darum das ein Rechteinhaber die IP-Adresse einer Person haben wollte, die einen Film in einer Tauschbörse bereitgestellt hat. Das Gericht hat aber entschieden das IP-Adressen nur im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert wurden und nicht als Verkehrsdaten nach §96 des Telekommunikationsgesetzes.

So ist es auch schon vor der Vorratsdatenspeicherung bei Flatratnutzern eigentlich gewesen. IP-Adressen müssen nicht zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Vor der Vorratsdatenspeicherung wurde das trotzdem immer schon getan. Interessant ist daß das erste mal ein Richter in einem konkreten Fall auch so entscheidet. (mir ist zumindest kein weiterer Fall bekannt)

Die Frage ist halt nur wie viele Tage es dauert bis das ganze Urteil wieder gekippt wird….

BGH vereinfacht eMailüberwachung

Dienstag, 12. Mai 2009 by Gismo

Na wer lacht noch? Die meisten haben vor einem halben Jahr noch geschmunzelt als Blogs und Co. angekündigt haben das neben der Vorratsdatenspeicherung von Ip, eMail-Absender/Empfänger, Handyposition, Gesprächspartner etc. pp. auch bald eMails  dazugehören.

Das BGH hat gerade in einem Urteil die Hürden für die “Beschlagnahmung” von eMails so lächerlich gering gesetzt das es in nächster Zeit lustig werden kann.

Wer noch immer kein PGP benutzt. Nun wird es zeit.

Regierung will mehr Onlinedurchsuchungen

Mittwoch, 25. März 2009 by Gismo

Und wieder will die Regierung die Vorratsdatenspeicherung auch für die normale Strafverfolgung verwenden. Und auch direkt die Quellen-TKÜ (abgreifen der Daten vor der Verschlüsselung = Verwanzen von PC’s mit Hilfe eines (Bundes-)Trojaners) erlauben.

Ein entsprechender Entwurf zur Gesetzesänderung liegt auch schon vor. Erst sollte die Änderung innerhalb weniger Wochen über die Bühne gehen (stand 21.03.2009)  aber nun doch erst etwas später erfolgen (stand 22.03.2009)

Wer ausländische Freunde einläd soll erfasst werden

Donnerstag, 12. März 2009 by Gismo

Und Schäuble schlägt schon wieder zu:

Es liegt von Ihm ein Gesetzentwurf vor der vorsieht alle Personen zentral in einer Datenbank zu erfassen die für Visa als “Einlader” von Ausländern angegeben werden.

Also jeder der einen nicht EUler zu sich einläd/im Visum als Kontakt in Deutschland angegeben wird, wird erfasst und in der Datenbank zentral, permanent, für Behörden abrufbar, gespeichert.

Noch eine Datenbank die nix bringt und wieder eine Datenbank mehr.

Vorratsdatenspeicherung durch EU abgesegnet

Dienstag, 10. Februar 2009 by Gismo

Irland und die Slovakei hatten geklagt das die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht vertöße.

[...] Nach Ansicht der irischen Regierung hätte die Richtlinie nicht auf einen Artikel des EG-Vertrages gestützt werden dürfen, der sich lediglich mit dem Funktionieren des Binnenmarktes befasst. Immerhin gehe es dabei um Ermittlung und Verfolgung von Straftaten, sodass die EU-Kommission eine andere Rechtsgrundlage hätte wählen müssen. [...] (aus Zeit Online)

Heute gab es das Urteil:

Nochmal, es ging darum das Irland bedenken hatte das die Daten zur Verfolgung von Straftaten genutzt werden und deshalb eine andere Rechtsgrundlage hätte gewählt werden müssen.

Das Gericht sagt im Endeffekt jetzt nur das die Richtlinie  ja nur die Speicherung bei den Providern und Netzbetreibern regelt und nicht den Zugriff für Strafverfolgungsbehörden und Co der ja durch die Länder geregelt wird.

Was wird denn in Deutschland z.B. mit den Daten gemacht ? Knapp 9000 Abfragen pro Jahr und das bevor die ganzen Internetverbindungsdaten und eMail-Informationen gespeichert wurden.

Mit so einer Argumentation kann man jede Einschränkung der Kommunikation und der Meinungsfreiheit begründen:

“Die Daten werden ja nur bei den Firmen gespeichert. Wie die Behörden/der Staat damit umgeht ist ja Sache jedes Landes das geht uns doch nichts an.

Demnächst vom EuGH: Versammlungsverbot für auffällige Gruppen. Was auffällig ist überlassen wir jedem Land selber

Demnächst vom EuGH: “Harte Verhörmethoden” für Terroristen. Was Terroristen sind kann jedes Land frei definieren.”

Demnächst com EuGH: ……

Fire and forget oder was soll das für eine Rechtsprechung sein.